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Grossratswahlen Frauenfeld: SVP Thurgau fordert lückenlose Aufklärung

Die SVP Thurgau hat vom laufenden Strafverfahren im Zusammenhang mit dem offiziellen Wahlresultat der Stadt Frauenfeld Kenntnis genommen. Die Partei forderte eine lückenlose Aufklärung der Vorkommnisse in Frauenfeld. Oberste Richtschnur ist für die SVP der Wählerwille, aufgrund dessen die Sitzverteilung vorzunehmen ist. Dies ist für eine demokratische Partei eine Selbstverständlichkeit. Die SVP will daher den umstrittenen 130. Sitz erst genehmigen, wenn die Untersuchungen abgeschlossen sind.

Der SVP ist ein rechtsstaatliches, korrektes Verfahren bei Wahlen unverhandelbar und unbedingt sicherzustellen. Beschuldigungen, die jetzt erhoben worden sind, will die SVP lückenlos aufgeklärt haben. Die SVP wurde bis heute weder offiziell noch schriftlich über irgendwelche Ungereimtheiten informiert. Alle Anschuldigungen fanden ausschliesslich über die Medien statt. In der Verantwortung steht dabei die Stadt Frauenfeld, welche korrekte Wahlen sicherstellen muss.

Demokratie ist nicht verhandelbar
Die Forderungen der GLP gegenüber der SVP sind unverschämt. Sie verlangt von der SVP, die Wahl „GLP+1“ zu genehmigen, sich also über das offizielle Wahlresultat hinwegzusetzen und auf einen Sitz zu verzichten. Bevor die Ergebnisse der Strafuntersuchung auf dem Tisch liegen und bevor geklärt ist, ob überhaupt eine Wahlfälschung vorliegt! Und sie verlangt von der SVP, mit der GLP über Sitze zu verhandeln. In einer Demokratie gibt es über Wahlergebnisse nichts zu verhandeln. Der Staat, in diesem Fall die Stadt Frauenfeld, hat die Aufgabe, korrekte Wahlen durchzuführen. Und aufgrund des korrekt ermittelten Resultats die Sitze zu verteilen. Das muss rechtsstaatlich korrekt ablaufen und kann unter keinen Umständen am Verhandlungstisch von Parteien entschieden oder gar korrigiert werden. Das wäre einer Demokratie und eines Rechtstaates unwürdig. Die SVP wartet die laufenden Untersuchungen ab.

Antrag der SVP
Die SVP hat daher dem Grossratspräsidenten und dem Regierungspräsidenten den Antrag gestellt, an der Grossratssitzung vom 20. Mai 2020 nur die Wahl von 129 von 130 Mitgliedern zu genehmigen und die Wahl des 130. Mitglieds erst nach Abschluss der Strafuntersuchung zu genehmigen.

Mit diesem Antrag unterstreicht die SVP den Respekt vor dem Wählerwillen.

Quelle: 17.04.2020 – Medienmitteilung SVP Thurgau

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